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Ausfallhonorar

Wichtige Informationen für unsere Patienten

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Ausfallhonorar in unsere Zahnarztpraxis übersichtlich zusammengefasst.

Ausfallhonorar

Wichtige Informationen für unsere Patienten

Einordnung

Unsere Zahnarztpraxis arbeitet nach einem verbindlichen Bestellsystem. Das bedeutet: Für Ihren Termin wird eine feste Behandlungszeit ausschließlich für Sie reserviert. In dieser Zeit können keine anderen Patienten behandelt werden.

Wenn ein Termin nicht wahrgenommen oder zu spät abgesagt wird, entsteht der Praxis ein zeitlicher und wirtschaftlicher Ausfall.

Regelungen

Um die Terminorganisation fair und verlässlich zu gestalten, gelten folgende Regelungen:

Absagefrist

Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit wir die Zeit anderweitig vergeben können.

Ausfallhonorar bei Kurzterminen

Für Kurztermine bis ca. 30 Minuten (z. B. Kontrolluntersuchungen, Besprechungen, kleinere Behandlungen) wird bei nicht rechtzeitig abgesagten oder versäumten Terminen ein Ausfallhonorar von max. 50 € berechnet.

Ausfallhonorar bei längeren Behandlungsterminen

Für umfangreiche oder zeitintensive Termine (z. B. Präparationen, längere Behandlungen ab ca. 45–60 Minuten) wird eine individuelle Ausfallpauschale fällig.

Diese richtet sich nach der reservierten Behandlungszeit sowie den dafür vorgesehenen Praxis- und Personalkosten. Die Berechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar.

Ausnahmen

Medizinische Notfälle sind selbstverständlich ausgenommen. In solchen Fällen bitten wir lediglich um eine kurze Rückmeldung, sobald es möglich ist.

Hinweis zu Versicherungen

Bitte beachten Sie, dass Ausfallhonorare in der Regel nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Mit Ihrer Zuverlässigkeit helfen Sie uns, die Behandlungsabläufe effizient zu gestalten und Wartezeiten gering zu halten.

Dr. med. dent. Michael Tegtmeier, M. Sc.

Was gilt als medizinischer Notfall?

Ein medizinischer Notfall liegt vor, wenn der Patient oder die Patientin aus unvorhersehbaren und zwingenden gesundheitlichen Gründen objektiv nicht in der Lage ist, den vereinbarten Termin wahrzunehmen.

Als medizinische Notfälle gelten insbesondere akute Erkrankungen, plötzliche Verschlechterungen des Gesundheitszustands oder medizinisch notwendige Notfallbehandlungen.

In solchen Fällen wird kein Ausfallhonorar berechnet.

Die Praxis ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis über die Terminunfähigkeit zu verlangen. Dieser Nachweis muss keine Diagnose enthalten.